Der Wohnheimdienst ist zuständig für die Buchung und Organisation der Freizeitaktivitäten im Haupthaus Halle. Wenn Sie Interesse an einem Angebot haben, melden Sie sich einfach bei einem der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hier erhalten Sie ebenfalls die Schlüssel für die Räumlichkeiten oder benötigtes Zubehör, wie Sportequipment oder Grillzubehör.
Grundsätzlich haben Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer beruflichen Rehabilitation Urlaubsanspruch, der Umfang ist dabei abhängig von der jeweiligen Dauer der Maßnahme. Umfasst die Maßnahme ein ganzes Jahr, stehen den Teilnehmenden 30 Urlaubstage zur Verfügung. Diese ausbildungsfreien Tage sind in einem jährlich erscheinenden Plan festgelegt. Zusätzlich besteht der Anspruch auf zwei bis drei variable Tage pro Jahr, die individuell eingereicht werden können.
Selbstverständlich können Sie die Räumlichkeiten sowie Computer, Hilfsmittel und Drucker auch am Nachmittag und an den Wochenenden nutzen, um Unterrichtsinhalte vor- und nachzubereiten. Die Schlüssel für die Räumlichkeiten sind beim Wohnheimdienst hinterlegt und können dort - unter Beachtung der allgemeinen Ruhe- und Schließzeiten - abgeholt werden.
Das BFW Halle (Saale) stellt Angebote für Menschen aus der gesamten Bundesrepublik bereit. Die Anfahrtswege können dementsprechend sehr zeitaufwendig sein. Damit die Familienheimfahrten rechtzeitig in Anspruch genommen werden können, beginnt der Unterricht am Wochenanfang später und endet zum Wochenende früher. Somit können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Freitagen früher abfahren. Am Montag kann die Anreise erst zum Mittag erfolgen. Es besteht damit die Möglichkeit, das gesamte Wochenende am Wohnort zu verbringen und zur Erholung nutzen. Diese kürzeren Unterrichtszeiten an Montagen und Freitagen werden unter der Woche durch längere Unterrichtsphasen ausgeglichen.
Die Leistungsträger der beruflichen Rehabilitation übernehmen die Teilnahmekosten während der Maßnahme. Dazu gehören Kosten für die Unterkunft im Wohnheim, Verpflegungs- und Fahrtkosten. Bei einer Unterbringung im Wohnheim werden drei Mahlzeiten pro Tag sowie die Familienheimfahrten finanziert. Im Jahreskalender des BFW wird festgehalten, welche Wochenenden für Familienheimfahrten vorgesehen sind beziehungsweise an welchen Wochenenden das Wohnheim geöffnet ist. Wenn eine Unterkunft nicht im Wohnheim erfolgt - Sie also weiterhin täglich nach Hause fahren oder während des Praktikums am Heimatort sind - erhalten ein kostenfreies Mittagessen sowie die An- und Abfahrten zwischen Wohnung und Bildungs- beziehungsweise Praktikumseinrichtung.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten während der beruflichen Rehabilitationsmaßnahme finanzielle Unterstützung durch den Träger der Rehabilitation (z. B. die Deutsche Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit). Die Art und Höhe der Leistung ist abhängig von den persönlichen Voraussetzungen. In den häufigsten Fällen werden ein sogenanntes Übergangsgeld oder ALG-II-Leistungen gezahlt, abhängig davon, wie lange vor dem Eintritt der Reha-Maßnahme ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ausgeübt wurde, ob Anspruch auf ALG-I besteht oder unmittelbar vorher eine andere Bildungs- oder Rehabilitationsmaßnahme absolviert wurde. Bei Fragen oder Problemen zu den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten stehen Ihnen die Reha- und Integrationsmanager des BFW Halle (Saale) zur Seite.