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Kompetenzzentrum rund um das Sehen

Die Leistungsträger der beruflichen Rehabilitation übernehmen die Teilnahmekosten während der Maßnahme. Dazu gehören Kosten für die Unterkunft im Wohnheim, Verpflegungs- und Fahrtkosten. Bei einer Unterbringung im Wohnheim werden drei Mahlzeiten pro Tag sowie die Familienheimfahrten finanziert. Im Jahreskalender des BFW wird festgehalten, welche Wochenenden für Familienheimfahrten vorgesehen sind beziehungsweise an welchen Wochenenden das Wohnheim geöffnet ist. Wenn eine Unterkunft nicht im Wohnheim erfolgt - Sie also weiterhin täglich nach Hause fahren oder während des Praktikums am Heimatort sind - erhalten ein kostenfreies Mittagessen sowie die An- und Abfahrten zwischen Wohnung und Bildungs- beziehungsweise Praktikumseinrichtung.