Telefon: 0345 1334-0
Kompetenzzentrum rund um das Sehen

Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten während der beruflichen Rehabilitationsmaßnahme finanzielle Unterstützung durch den Träger der Rehabilitation (z. B. die Deutsche Rentenversicherung oder die Agentur für Arbeit). Die Art und Höhe der Leistung ist abhängig von den persönlichen Voraussetzungen. In den häufigsten Fällen werden ein sogenanntes Übergangsgeld oder ALG-II-Leistungen gezahlt, abhängig davon, wie lange vor dem Eintritt der Reha-Maßnahme ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ausgeübt wurde, ob Anspruch auf ALG-I besteht oder unmittelbar vorher eine andere Bildungs- oder Rehabilitationsmaßnahme absolviert wurde. Bei Fragen oder Problemen zu den finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten stehen Ihnen die Reha- und Integrationsmanager des BFW Halle (Saale) zur Seite.