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Kompetenzzentrum rund um das Sehen

Die Quali­fizierungs­maßnahmen und Prüfungen im BFW Halle (Saale) richten sich nach dem Berufs­bildungs­gesetz (BBiG) und sind entsprechend staatlich anerkannt. Das BBiG regelt die Berufs­ausbildung, Berufs­ausbildungs­vorbereitung, Fortbildung sowie beruf­liche Umschulung in Deutsch­land.

Auf Grundlage dieses Gesetzes wurde das Bundes­institut für Berufs­bildung (BIBB) befähigt, als öffentliche Ein­richtung zur Erforschung und Weiter­entwicklung der beruf­lichen Aus- und Weiter­bildung, bestehende Ausbildungs­berufe zu modernisieren und Regelungen zu entwickeln. Das Berufs­bildungs­gesetz weist außerdem den Industrie- und Handels­kammern (IHK) die wichtige Aufgabe zu, als zuständige Stelle für die Zwischen- und Abschluss­prüfungen, die Objektivität und Qualität der Prüfungen zu sichern.

Das Berufs­bildungs­gesetz sieht zwei unter­schiedliche, anerkannte Ausbildungs­verordnungen und Abschlüsse vor, die beide vom BFW Halle (Saale) angeboten werden.

1. Bundes­einheit­liche Quali­fizierungen (Umschulungen)

Die Quali­fizierungen richten sich nach den bundes­weit einheitlichen Ausbildungs- und Prüfungs­verordnungen auf Grundlage des Berufs­bildungs­gesetzes und den Empfehlungen des BIBB. Sie entsprechen den neuen und moder­nisierten Ausbildungs­inhalten und berücksichtigen den Grund­satz, jeden Menschen – ob mit oder ohne Handicap - in einem anerkannten, einheitlichen Beruf auszubilden.

Ein Abschluss in diesen Berufen befähigt Sie, verantwortungs­volle Tätig­keiten mit der Übernahme eigener Projekte und selbständiger Aufgaben­bereiche auszuführen.

Zu diesen Quali­fizierungen gehören:

  • Verwaltungs­fachangestellte
  • Kaufmann/-frau für Büro­management
  • Fachange­stellte für Medien- und Informations­dienste
  • Kaufmann/-frau im Gesundheits­wesen
  • Kaufmann/-frau für Digitalisierungs­management

2. Qualifizierungen nach § 66 BBiG (Fort­bildungen)

Es gibt aber auch Fälle, in denen wegen der Art und Schwere der Behinderung keine Umschulung in einem klassischen Beruf möglich ist, auch wenn Nachteils­ausgleiche angewendet werden. Gemäß § 66 Berufs­bildungs­gesetz können die zuständigen Stellen (z. B. Industrie- und Handels­kammern oder Handwerks­kammern) daher spezielle Ausbildungs­regelungen erlassen, die sich an den bekannten Berufs­bildern anlehnen, gleichzeitig aber die Bedürfnisse und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderung stärker berück­sichtigen. Kompetenz­stellen, wie das BFW Halle (Saale), können auf dieser Grund­lage besondere Quali­fizierungs­maßnahmen für blinde und seh­behinderte Menschen inhaltlich und konzept­ionell mit der IHK entwickeln und genehmigen lassen. Diese werden Fort­bildungen genannt, schließen aber wie Umschulung häufig mit einer IHK-Prüfung ab. Nur besondere Spezial­isierungen, wie die medi­zinischen Schreib­kräfte, erhalten ein Haus­zertifikat.

Die Fort­bildungen befähigen Sie, selbstständig ein breites Spektrum der anfallenden Büro­arbeiten zu erledigen. Dabei arbeiten Sie gemeinsam mit Ihren Kolleg­*innen an einer Aufgabe beziehungs­weise einem Projekt oder arbeiten diesen zu.

Zu diesen Quali­fizierungen gehören:

  • Büro­fachkraft
  • Fach­kraft für Text­verarbeitung (ein­schließlich der Medi­zinischen Berichts­assistenz und Medi­zinischen Schreib­kraft)
  • Fach­kraft für Tele­kommunikation

Die vier Arten der Quali­fizierung

Prinzipiell unter­scheiden wir Vor­bereitungs­kurse, Umschulungen, Anpassungs­quali­fizierungen und indi­viduelle Trainings. Welche Quali­fizierungs­maßnahme für Sie die richtige ist, ermitteln Sie gemeinsam mit unseren Spezialist*innen während einer Reha­Assess­mentmaßnahme. Sollte Ihr Quali­fizierungs­ziel eine Umschulung in einem anerkannten Ausbildungs­beruf sein, werden Sie in aller Regel einen Vorbereitungs­kurs vorschalten. Hier erlernen Sie den Umgang mit speziellen Hilfs­mitteln, die Arbeit mit dem PC und werden fachlich auf die kommende Umschulung vorbereitet. Unsere individuellen Trainings bieten Ihnen ein Höchst­maß an Individua­lisierung - sowohl inhaltlich als auch zeitlich und örtlich.

Vorbereitungs­kurse

In unseren Vorbereitungs­kursen erhalten Sie das nötige Rüst­zeug, um entweder in Ihrem Beruf weiter zu arbeiten oder eine weiter­führende Quali­fikation, z. B. eine Umschulung, erfolg­reich absolvieren zu können.

Um­schulung

Sollten Sie auf­grund einer Sehein­schränkung ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können, ist eine Umschulung­/Fort­bildung für Sie inter­essant.

Anpassungs­quali­fizierung

Ziel ist die Beseitigung indi­vidueller Defizite unter Beachtung vor­handener beruf­licher Voraus­setzungen und Quali­fikationen. Der Abschluss erfolgt mit Haus­zertifikat.

Individuelle Trainings

Von lebens­praktischen Fertig­keiten über Mobilität und Orientierung bis hin zum Umgang mit elek­tronischen Hilfs­mitteln – mit einem indi­viduellen Training meistern Sie Alltag und Beruf.

Was erwartet Sie in der Bildungs­maßnahme?

Ein heraus­ragendes Merkmal einer Quali­fizierung im BFW Halle (Saale) ist der Unterricht in Klein­gruppen mit meistens weniger als 9 Personen oder sogar im Einzel­coaching (je nach gebuchter Maßnahme). So erreichen wir einen optimalen Grad der Individu­alisierung. Zu Beginn Ihrer Maßnahme fällt es Ihnen vielleicht noch schwer, sich auf Ihre Hilfs­mittel einzulassen. Sie werden genügend Zeit haben, den optimalen Einsatz zu trainieren. Die Beherrschung der Hilfs­mittel und Kompensations­techniken ist die Grundlage für eine erfolg­reiche Quali­fizierung und Integration in den Arbeits­markt.

Praktika während der Quali­fizierung

Die Umschulungen/Fort­bildungen sowie die Anpassungs­maßnahmen im BFW Halle (Saale) sehen ein Praktikum in einem externen Betrieb vor, bei welchem erste unter­nehmens­spezifische Erfahrungen gesammelt werden können. Es soll möglichst wohnort­nah gesucht werden, denn die Praktika bieten eine gute Chance, Kontakte zu potentiellen Arbeit­gebern und Multi­plikatoren zu knüpfen und sind damit ein wichtiger Türöffner für eine erfolg­reiche Integration. Das BFW Halle (Saale) liefert dem Praktikums­betrieb die notwendigen Hilfs­mittel direkt an den ent­sprechenden Arbeits­platz. Dem Betrieb entstehen so keine Aufwendungen oder Ver­pflichtungen. Die Dauer des Praktikums richtet sich nach der Länge der Maßnahme.

Kontakt

Ansprech­partnerin: Elke Busching (zentrale Kontakt- und Clearing­stelle)
Telefon: 0345 1334-666
E-Mail: ZKS@bfw-halle.de